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Standard-Elemente zur Berufsorientierung

Durch das Landesvorhaben KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule Beruf in NRW) werden verbindliche Standardelemente festgelegt. Beginnend mit der Jahrgangsstufe 8 werden im Sinne von Mindestanforderungen bestimmte Bausteine vorgegeben.

 

Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung

Mit Beginn der Jahrgangsstufe 8 startet die erste Phase im Übergang Schule-Beruf. Dabei liefert die Potenzialanalyse einen wichtigen Grundstein für die weiteren Schritte in Richtung Berufsorientierung und Berufswahl. Die Potenzialanalyse wird im ersten Halbjahr an zwei Tagen in den Räumen der WIPA durchgeführt. Daran anschließend finden in der Schule Auswertungsgespräche mit den Schüler:innen statt.

Im zweiten Halbjahr findet eine dreitägige Berufsfelderkundung statt, in der Schüler:innen sich für je einen Tag in drei verschiedenen Berufsfeldern erkunden können. Die Berufsfelderkundung wird ebenfalls von der WIPA und dem EDB in Wülfrath durchgeführt. Die Auswahl der Berufsfelder orientiert sich dabei an den Ergebnissen der Potentialanalyse.

Einen Schülerbericht über die Berufsfelderkundung finden Sie auf der Klassenseite der Klasse 8.

Schülerbetriebspraktika

In den Klassen 9 und 10 werden jeweils dreiwöchige Schülerbetriebspraktika durchgeführt. Zuvor kann in Klasse 8 auch ein kürzeres Schnupperpraktikum durchgeführt werden. Die Schüler:innen suchen sich dazu möglichst selbstständig ihren Praktikumsplatz. Parallel zur praktischen Arbeit in den Betrieben erstellen die Schüler:innen einen Praktikumsbericht. Während des Praktikums werden die Schüler:innen von den Klassenlehrer:innen betreut.

Einen Bericht aus dem Praktikum finden Sie hier.

Praxiskurse

Im zweiten Halbjahr der Stufe 9 erhalten die Schüler:innen des Förderzentrums die Möglichkeit, an einem dreitägigen Praxiskurs teilzunehmen. So sollen vertiefende Einblicke in einzelne Berufsfelder bzw. berufliche Tätigkeiten vermittelt werden. Angeboten werden diese Praxiskursen zu verschiedenen Bereichen von der WIPA sowie dem EDB, welche die Schüler:innen bereits durch die Berufsfelderkundung kennen gelernt haben.

Beratung der Agentur für Arbeit

Für die Schüler:innen der Jahrgangsstufe 9 findet kurz vor den Sommerferien ein erstes individuelles Informationsgespräch mit der zuständigen (Reha-)Beratung der Agentur für Arbeit im Förderzentrum Nord statt. In den Gesprächen äußern die Schüler:innen ihre schulischen und beruflichen Vorstellungen. In der Regel sind die Klassenlehrer:innen und evtl. Schulsozialarbeiter:innen ebenfalls anwesend. Auch die Erziehungsberechtigten sind herzlich eingeladen.

 

Im Verlauf des ersten Schulhalbjahres der Klasse 10 können die Schüler:innen von der Agentur für Arbeit zum Berufspsychologischen Service eingeladen werden. Die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit beurteilen in einem Gutachten den allgemeinen schulischen Leistungsstand und die Ausbildungsfähigkeit der Schüler:innen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres erfolgt dann (gegebenenfalls auf Basis dieser Ergebnisse) ein erneutes Gespräch zwischen (Reha-)Beraterung, Klassenlehrer:in, Schulsozialarbeiter:in, Schüler:in und Erziehungsberechtigten. In vielen Fällen kann die (Reha-)Beraterung konkrete Angebote zur Berufsvorbereitung in verschiedenen Berufsbildungswerken machen, die über die Agentur für Arbeit finanziert werden. Dazu ist jedoch die vorherige Teilnahme am Berufspsychologischen Service notwendig.