Beratung der Agentur für Arbeit
Für die Schüler:innen der Jahrgangsstufe 10 findet kurz nach den Sommerferien ein erstes individuelles Informationsgespräch mit der zuständigen (Reha-)Beratung der Agentur für Arbeit im Förderzentrum Nord statt. In den Gesprächen äußern die Schüler:innen ihre schulischen und beruflichen Vorstellungen. In der Regel sind die Klassenlehrkräfte und evtl. Berufseinstiegsbegleitung ebenfalls anwesend. Auch die Erziehungsberechtigten sind natürlich in der Regel dabei.
Im Verlauf der Klasse 10 können die Schüler:innen von der Agentur für Arbeit zum Berufspsychologischen Service eingeladen werden. Die Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit beurteilen in einem Gutachten den allgemeinen schulischen Leistungsstand und die Ausbildungsfähigkeit der Schüler:innen.
Am Ende des ersten Schulhalbjahres erfolgt dann (gegebenenfalls auf Basis dieser Ergebnisse) ein erneutes Gespräch zwischen (Reha-)Beratung, Klassenlehrkraft, BerEb, Schüler:in und Erziehungsberechtigten. In manchen Fällen kann die (Reha-)Beratung konkrete Angebote zur Berufsvorbereitung in verschiedenen Berufsbildungswerken machen, die über die Agentur für Arbeit finanziert werden. Dazu ist jedoch die vorherige Teilnahme am Berufspsychologischen Service notwendig.